1800 hat geschrieben:Nur kurz:von was sprach ich und von was sprechen Sie?Ein Verbot der Streichung des Art. 23 GG und eine Vorschrift zur Einfügung eines Art. 23a gibt es nicht.
Ich sprach von Streichung art.23 und von der juristischen Geschichte, warum art. 23 nun art. 23 a heißen muss!!!!!! was machen Sie?????? Verbot?????????????
Na, in Ihrem Kopf möchte ich nicht Hirn spielen.....![]()
1800
1800 -
Sie hatten dies geschrieben: "… Art. 23 GG alt (wurde) gestrichen (1990) und durch den neuen Text ersetzt. Juristisch gesehen, ist solches nicht möglich. Der Art. 23 muss, wenn er gestrichen wurde und durch einen neuen Art. ersetzt wurde, Art. 23 a heißen."
Dazu habe ich mit Verweis auf Art. 79 GG angemerkt: "Ein Verbot der Streichung des Art. 23 GG und eine Vorschrift zur Einfügung eines Art. 23a gibt es nicht." Das ist so. Weitere Diskussionen dazu sind überflüssig. Sie können aber weitermachen - ein Verbot gibt es nicht.
C.